Kapora in der Türkei – was Käufer über die Anzahlung wissen müssen
Kapora ist der türkische Begriff für eine Anzahlung oder Kaution, die bei einem Immobilienkauf geleistet wird. Sie dient als finanzielle Verpflichtung des Käufers gegenüber dem Verkäufer und sichert die Immobilie bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Übertragung des Grundbuchs (tapu).
In der Türkei wird die Kapora in der Regel nach Unterzeichnung des Kaufvertrags (satış vaadi sözleşmesi), aber vor der endgültigen Eigentumsübertragung gezahlt. Die Höhe variiert – meist zwischen 5 und 10 % des Gesamtpreises – und wird individuell zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart. Anders als in einigen Ländern schreibt das türkische Recht keinen festen Prozentsatz vor; die Summe wird privat ausgehandelt.
Die Zahlung erfolgt meist in Bar (TRY oder Fremdwährung) oder per Banküberweisung. Ein schriftlicher Beleg (makbuz) ist unerlässlich, um die Transaktion nachzuweisen.
Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist die Kapora im türkischen Immobilienmarkt üblich und bietet beiden Parteien Sicherheit während des Kaufprozesses.
| Türkischer Begriff | Deutsche Entsprechung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Kapora | Anzahlung | Häufigster Begriff im Immobilienbereich. |
| Kapora | Kaution | Wird synonym verwendet, impliziert aber eine rückerstattbare Summe. |
| Kapora | Bindungsgeld | Rechtlicher Begriff, der die verbindliche Natur der Zahlung betont. |
| Peşinat | Vorauszahlung | Weniger verbreitet im Immobilienbereich; allgemeinerer Finanzbegriff. |
| Avans | Vorschuss | Allgemeiner Begriff, nicht spezifisch für Immobilientransaktionen. |
Eine Anzahlung zur Sicherung eines Immobilienkaufs in der Türkei.
Kapora ist eine Anzahlung oder Kaution im türkischen Immobilienmarkt. Sie sichert den Kauf einer Immobilie vor dem Abschluss des endgültigen Vertrags. Üblicherweise wird sie bar oder per Banküberweisung gezahlt und beträgt 5 % bis 10 % des Kaufpreises. Der Betrag wird später vom Gesamtpreis abgezogen.
Nach der Zahlung nimmt der Verkäufer die Immobilie vom Markt. Die Kapora ist eine rechtlich bindende Verpflichtung, stellt aber noch nicht den endgültigen Kauf dar.
Ja, aber anders als ein endgültiger Kaufvertrag.
In der Türkei ist kapora eine vorläufige Vereinbarung gemäß dem türkischen Obligationenrecht. Sie wird rechtlich bindend, sobald beide Parteien unterzeichnet haben. Das Dokument sollte folgende Angaben enthalten:
• Angaben zur Immobilie (Grundbuchdaten (tapu), Adresse).
• Kapora-Betrag und Zahlungsmodalitäten.
• Frist für den Abschluss des Hauptvertrags.
• Strafen bei Rücktritt (z. B. Verlust der Anzahlung oder doppelte Rückerstattung).
Ohne schriftliche Vereinbarung kann es zu Streitigkeiten kommen. Eine notarielle Beglaubigung erhöht die Rechtsgültigkeit, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
In der Regel zwischen 5 % und 10 % des Kaufpreises der Immobilie.
Die Höhe der Kapora in der Türkei hängt von folgenden Faktoren ab:
• Marktnachfrage: In begehrten Lagen kann der Betrag höher ausfallen.
• Verkäuferbedingungen: Manche verlangen feste Summen (z. B. 10.000 €).
• Verhandlungsspielraum des Käufers: Ausländer zahlen oft mehr aufgrund des wahrgenommenen
Risikos.
Klären Sie den Prozentsatz vor der Unterschrift. Die Restsumme wird bei der Übertragung des Tapu (Grundbucheintrag) beglichen.
Kapora sichert den Kauf, Tapu überträgt das Eigentum.
Kapora ist eine Anzahlung, um eine Immobilie zu reservieren. Es handelt sich um einen vorbereitenden Schritt ohne Eigentumsübertragung. Der Tapu (Grundbuchauszug) ist das endgültige Rechtsdokument, das das Eigentum beweist.
Die wichtigsten Unterschiede:
• Phase: Kapora kommt zuerst; der Tapu ist der letzte Schritt.
• Zahlung: Kapora ist eine Teilzahlung (5–10 %); der Tapu erfordert die vollständige
Begleichung.
• Rechtliche Wirkung: Kapora ist eine Zusicherung; der Tapu ist der Eigentumsnachweis.
• Ablauf: Die Tapu-Übertragung erfolgt im Grundbuchamt (Tapu Dairesi).
Selten, da kapora unabhängig von der Kreditbewilligung ist.
Türkische Banken finanzieren keine kapora. Diese muss der Käufer vorab selbst zahlen. Die Hypothek (falls bewilligt) deckt nur den verbleibenden Restbetrag nach der kapora.
Wichtige Punkte:
• Kapora zeigt den Banken ernsthaftes Kaufinteresse, zählt aber nicht zum Kredit.
• Ausländer müssen oft den kapora-Beleg für den Hypothekenantrag vorlegen.
• Einige Baufirmen bieten Ratenzahlungen für kapora an – dies ist jedoch selten.
Klären Sie vor der kapora-Zahlung mit der Bank ab, falls Sie auf eine Hypothek angewiesen sind.
Pass, Immobiliendetails und unterzeichneter Vertrag.
Für einen gültigen Kapora-Vertrag in der Türkei sind folgende Unterlagen erforderlich:
• Käufers Pass (Ausländer) oder Personalausweis (türkische Staatsbürger).
• Grundbuchauszug (tapu) des Verkäufers oder Vollmacht bei Vertretung durch einen
Makler.
• Angaben zur Immobilie (Adresse, Katasterdaten, Kaufpreis).
• Schriftlicher Vertrag (in türkischer Sprache; Übersetzungen empfohlen).
• Zahlungsbestätigung (Banküberweisung oder unterschriebene Barquittung).
Eine notarielle Beglaubigung ist optional, erhöht jedoch die Rechtssicherheit. Manche Makler nutzen vorgefertigte Formulare – prüfen Sie alle Bedingungen sorgfältig.
Beides ist üblich, doch Banküberweisungen sind die sicherere Wahl.
In der Türkei kann die kapora auf folgende Weise gezahlt werden:
• Banküberweisung: Empfohlen wegen der Nachverfolgbarkeit. Nutzen Sie das türkische Bankkonto
des Verkäufers und geben Sie im Verwendungszweck die Immobiliendetails an.
• Barzahlung: Riskanter; lassen Sie sich stets eine unterschriebene Quittung mit Ausweiskopie
des Verkäufers und den Objektdaten aushändigen.
• Treuhanddienst: Selten, aber bei hochpreisigen Geschäften möglich (z. B. über einen Anwalt).
Vermeiden Sie informelle Zahlungen (z. B. Bargeld in Umschlägen). Ausländer sollten alle Belege für Steuer- und Rechtszwecke aufbewahren.
Keine direkten Steuern, aber Gebühren können beim Tapu-Übertrag anfallen.
Die Kapora selbst wird in der Türkei nicht besteuert. Allerdings können folgende Kosten entstehen:
• Bankgebühren bei Überweisungen.
• Notargebühren (falls der Vertrag beglaubigt wird).
• Spätere Steuern: Der volle Kaufpreis (inkl. Kapora) unterliegt bei der Tapu-Übertragung der
Grunderwerbsteuer und der Mehrwertsteuer (1–18 %).
Ausländer sollten Kapora-Quittungen für die Steuererklärung im Heimatland aufbewahren.
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