Emlak vergisi in der Türkei – Steuern für Immobilienbesitzer einfach erklärt
Die Emlak vergisi (Grundsteuer) ist eine jährliche Abgabe für Immobilienbesitzer in der Türkei. Sie gilt für alle Immobilientypen – Wohnungen (daire), Häuser (müstakil ev), Gewerbeimmobilien und Grundstücke. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem amtlichen Verkehrswert (festgelegt von der örtlichen Gemeinde) und variiert je nach Art und Lage der Immobilie.
Die Steuersätze sind gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich für:
- Wohnimmobilien (z. B. konut, Apartments)
- Gewerbeimmobilien (Büros, Läden etc.)
- Bauland und unbebaute Grundstücke
- Brachliegendes Land in städtischen Gebieten
Die Gemeinden versenden die Steuerbescheide in der Regel im ersten Halbjahr. Die Zahlung ist in zwei gleichen Raten (Mai und November) oder als Einmalzahlung möglich. Bei Nichtzahlung drohen Säumniszuschläge oder rechtliche Konsequenzen.
Ausländische Eigentümer unterliegen denselben Regelungen wie türkische Staatsbürger. Die Emlak vergisi ist unabhängig von anderen Kosten wie:
- DASK (Erdbebenversicherung, Pflicht in Risikogebieten)
- Aidat (monatliche Hausgeld- oder WEG-Beiträge für Wohnanlagen)
Offizielle Infos und aktuelle Sätze finden Sie auf der Website der türkischen Steuerbehörde (GİB).
| Begriff (Türkisch) | Begriff (Deutsch) | Hinweise |
|---|---|---|
| Emlak vergisi | Grundsteuer / Immobiliensteuer | Offizielle Bezeichnung in Gesetzen und Gemeindeunterlagen. |
| Taşınmaz vergisi | Liegenschaftssteuer | Wird seltener verwendet, ist aber synonym möglich. |
| Bina vergisi | Gebäudesteuer | Bezieht sich speziell auf bebaute Immobilien. |
| Arsa vergisi | Baulandsteuer | Gilt für unbebaute Grundstücke oder Parzellen. |
| Yıllık emlak vergisi | Jährliche Grundsteuer | Betont die jährliche Zahlungspflicht. |
Jährliche Grundsteuer für alle Immobilienbesitzer in der Türkei.
Die Emlak Vergisi (Grundsteuer) ist eine jährliche Pflichtabgabe auf alle Immobilien in der Türkei, darunter Grundstücke, Wohnungen (daire), Villen (müstakil ev) und Gewerbeimmobilien. Sowohl türkische Staatsbürger als auch ausländische Eigentümer sind gesetzlich zur Zahlung verpflichtet.
Die Steuer bemisst sich nach dem amtlichen Verkehrswert der Immobilie (festgelegt durch die Gemeinden) und variiert je nach Nutzung (Wohnen, Gewerbe oder Land). Die Gemeinden versenden die Steuerbescheide in der Regel im ersten Halbjahr.
Online, per Banküberweisung oder über einen Bevollmächtigten.
Ausländische Immobilienbesitzer können die Emlak Vergisi bequem aus der Ferne begleichen – mit diesen Optionen:
Online über e-Devlet: Benötigt ein e-Devlet-Passwort (erhältlich mit ausländischer Identifikationsnummer). Zahlung per Kredit- oder Debitkarte möglich.
Kommunale Webportale: Städte wie Istanbul oder Antalya bieten Online-Zahlungen über ihre offiziellen Seiten an – einfach die Steuernummer aus dem Bescheid eingeben.
Banküberweisung: Möglich über türkische Banken (z. B. Ziraat, İş Bank), falls ein Konto besteht. Steuerreferenznummer aus dem Bescheid angeben.
Vollmacht: Ein lokaler Vertreter (z. B. Anwalt, Steuerberater) kann die Zahlung übernehmen. Dafür ist eine beglaubigte vekaletname (Vollmacht) erforderlich.
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