Gesetze zur kurzfristigen Vermietung in Alanya: Was Sie wissen müssen

Das derzeit meistdiskutierte Thema im Zusammenhang mit Immobilien in Alanya sind zweifellos die Änderungen im Gesetz über die kurzfristige Vermietung von privat besessenen Wohnungen.

Dies hat zu mehreren anderen Diskussionen geführt, die auch für Eigentümer privater Immobilien, die ihre Immobilien nicht vermieten, relevant sind.

Vor allem zwei Fragen werden diskutiert...

Wann gelten Personen, die sich in meiner Wohnung aufhalten, als gewerbliche Mieter?

Muss ich meine Gäste bei den örtlichen Behörden anmelden und wie wird dies durchgeführt?

Auf Social-Media-Plattformen gibt es eine lebhafte Diskussion. Bisher waren die meisten verfügbaren Informationen Drittinformationen wie "laut...", "wir haben gehört, dass...", "die lokalen Behörden sagten..." und so weiter.

In diesem Blogbeitrag gehen wir einen etwas anderen Weg. Wir werden uns die tatsächlichen Gesetze ansehen und eine Meinung auf Basis dessen bilden, was die Gesetze und Vorschriften tatsächlich sagen.

Bevor wir beginnen, beachten Sie dies sorgfältig

  • Diese Informationen richten sich nicht an Personen, die ihre Immobilien tatsächlich gewerblich vermieten.
  • Mit dem Wort "Gast" meinen wir eine oder mehrere Personen, z. B. Familie, Freunde oder Bekannte, die die Erlaubnis erhalten haben, Ihre Wohnung in der Türkei nicht-kommerziell zu nutzen, wenn Sie sie selbst nicht nutzen. Mit anderen Worten: Wenn Sie jemanden, den Sie kennen, kostenlos in Ihrer Wohnung wohnen lassen, während Sie nicht dort sind.
  • Mit dem Wort "Miete" meinen wir eine oder mehrere Personen, die Ihre Wohnung nutzen und dafür bezahlen.

Wann werden Gäste als gewerbliche Mieter betrachtet?

Im Gesetz gibt es keine spezifische Definition hierfür. Die offensichtliche Antwort auf die Frage muss lauten, dass Gäste Gäste sind und Mieten Mieten. Gäste, die Sie kostenlos wohnen lassen, Mieter bezahlen Ihnen.

Während eines Informationsmeetings, das kürzlich in Alanya stattfand, gaben die lokalen Steuerbehörden an, dass "nur Verwandte ersten Grades als nicht-kommerzielle Gäste betrachtet werden und alle anderen als gewerbliche Mieter." Betrachtet man jedoch das tatsächliche Gesetz, gibt es keine solche Unterscheidung zwischen Gästen und Mietern.

Dies ist also eine Aussage, die durch das tatsächliche Gesetz nicht gestützt wird, und aus einer logischeren Perspektive erscheint es nicht vernünftig, dass Ihr Onkel Ihre Wohnung nicht nutzen könnte, während Sie abwesend sind, ohne als gewerblicher Mieter zu gelten.

Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass Sie nicht nachweisen müssen, dass Sie keine gewerbliche Vermietung betreiben. Es liegt an den lokalen Behörden nachzuweisen, dass Sie gewerbliche und zahlende Mieter in Ihrer Wohnung haben.

Es gibt also einen offensichtlichen Unterschied zwischen dem tatsächlichen Gesetz und dem, was die lokalen Behörden sagen. Dies kann natürlich zu unangenehmen Situationen für alle Beteiligten führen. Wir glauben, dass das tatsächliche Gesetz gilt und dass Sie, wie bisher, Gäste ohne Probleme in Ihrer Wohnung wohnen lassen können.

Alle Gäste, die Ihre Wohnung nutzen, müssen bei Polizei oder Gendarmerie registriert werden

Bei dem Informationsmeeting teilten Polizei und Gendarmerie mit, dass "Immobilienbesitzer verpflichtet sind, die lokalen Behörden darüber zu informieren, wer sich in der Wohnung aufhält, wenn der Eigentümer nicht anwesend ist."

Betrachtet man jedoch das Gesetz, wird ein solches Registrierungssystem nicht erwähnt, und es existiert auch nicht, weder jetzt noch zuvor.

Auf Social Media wurden Links zu staatlichen Webseiten zur Gästeregistrierung zusammen mit Papierformularen für manuelle Registrierung geteilt. Diese Webseiten und Formulare sind jedoch alle für kommerzielle Nutzung gedacht, z. B. Hotels, Campingplätze, Internate, Hostels und andere Einrichtungen, die Unterkünfte vermieten.

Tatsächlich gibt es kein System zur Registrierung privater Gäste, und es gibt kein Gesetz, das Privatpersonen verpflichtet, sich irgendwo anzumelden, wenn sie als Gäste in einer anderen privat besessenen Wohnung wohnen – unabhängig davon, ob der Eigentümer anwesend ist oder nicht.

Ein System zur Anmeldung des Wohnsitzes existiert natürlich, wie in allen anderen Ländern. Dieses System hat jedoch nichts mit der Registrierung von Gästen in Ihrer Wohnung zu tun.

Dies ist auch kein "touristisches" Thema, das nur für Ausländer gilt, da es im Gesetz keine Vorschrift gibt, dass Ausländer anderen Regeln unterliegen als türkische Staatsbürger.

Betrachten wir dies aus einer anderen Perspektive und machen ein kleines Experiment:

Mustafa wohnt in Alanya und sein Kindheitsfreund Kemal lebt in Istanbul. Nun reist Kemal eine Woche nach Ankara, um seine Eltern zu besuchen. Während Kemal abwesend ist, erlaubt er Mustafa, nach Istanbul zu reisen und seine Wohnung dort zu nutzen.

Wird Mustafa diesen Aufenthalt irgendwo registrieren? Fragen Sie irgendeinen Türken, und er wird Sie verwundert ansehen und sagen: "Registrieren? Warum? Natürlich nicht..."

Und da haben Sie die Antwort...

Was passiert jetzt?

Das ist eine gute Frage, die schwer zu beantworten ist. Es gibt offensichtlich einen großen Unterschied zwischen dem, was gesagt wird, und dem, was tatsächlich durch das Gesetz gestützt wird.

Wie es dazu kommen konnte, verstehen wir nicht wirklich. Aber das Ergebnis ist, dass falsche Informationen plötzlich als Fakten betrachtet werden. Und wenn Desinformationen über soziale Medien und Newsletter von Immobilienmaklern und Verwaltungsgesellschaften verbreitet werden, entsteht viel Verwirrung.

Wir behaupten nicht, dass wir alles besser wissen und verstehen als alle anderen. Aber wir sagen, dass viele der derzeit kursierenden Informationen nicht durch Fakten gestützt werden; sie basieren einfach darauf, was jemand gehört oder gesagt hat.

Dass viele dieser Fehlinformationen von lokalen Behörden stammen, ist bedauerlich, macht die Informationen aber nicht korrekt.

Dieser Blogbeitrag soll nicht als Faktenblatt gesehen werden, sondern vielmehr als Beitrag zur laufenden Diskussion aus rechtlicher Perspektive.

Wenn jemand von Ihnen konkrete Informationen hat, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören.

Bis mehr Informationen und Klarstellungen verfügbar sind, empfehlen wir die folgenden Maßnahmen. Nichts davon ist gesetzlich vorgeschrieben, aber es kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden:

  • Wenn Sie Gästen die Nutzung Ihrer Wohnung erlauben, geben Sie ihnen einen unterzeichneten Brief auf Türkisch und Englisch, der ihnen erlaubt, die Wohnung kostenlos als Gäste zu nutzen, und erklären Sie Ihre Beziehung. Fügen Sie Passkopien aller Beteiligten sowie eine Kopie der Eigentumsurkunde bei.
  • Bereiten Sie Informationen vor, die die Beziehung zwischen den Gästen und dem Eigentümer zeigen, z. B. Fotos oder Beiträge aus sozialen Medien.
  • Informieren Sie Ihren Verwalter, Hausmeister und gegebenenfalls Ihre Nachbarn darüber, dass Gäste die Wohnung nutzen werden.

Hoffentlich erhalten wir bald eine klarere Antwort und ein gemeinsames Verständnis dafür, was korrekte Informationen sind und was nicht. Bis dahin sollten wir Geduld haben und nicht in Panik geraten – denn in Wirklichkeit gibt es nicht viel, worüber man sich Sorgen machen müsste.

Damit danken wir Ihnen für das Lesen!

Weitere Informationen und Links

Das Gesetz, das die Registrierung betrifft, heißt "kimlik bildirim kanunu" und ist hier verfügbar.

Selbst mit einer einfachen Google-Übersetzung ist für jeden deutlich, dass dieses Gesetz Orte wie Hotels, Motels, Campingplätze, Schulen, Internate, Hostels und andere Orte, die Unterkünfte vermieten, betrifft. Auf Türkisch werden diese Orte als "konaklama" bezeichnet, was "Unterkunft" bedeutet.

Im Text sehen Sie Formulierungen wie "private, öffentliche und offizielle Unterkünfte". In diesem Zusammenhang bedeutet "private" nicht Ihr privates Zuhause, sondern privat besessene Unterkünfte, die hauptsächlich Hotels, Mietwohnungen, Hostels und andere Orte umfassen, die bezahlte Unterkunft anbieten. Sie hat keine Relevanz für private Wohnungen mit privaten Gästen.

Und bevor Sie fragen: Nein, wir haben unsere Meinung nicht auf Basis einer Google-Übersetzung gebildet. Wir, zwei unabhängige Juristen unseres Unternehmens sowie ein weiterer unabhängiger Jurist außerhalb des Unternehmens, haben alle dieselbe rechtliche Position geäußert.

Im "kimlik bildirim kanunu" gibt es einige Artikel, die für Privatpersonen relevant sind.

Artikel 7 beschreibt vorübergehende Umzüge, z. B. den gesamten Sommer in einem Haus in den Bergen zu verbringen. Es wird auch erwähnt, dass das "Familienoberhaupt" sich registrieren muss, wenn die Familie, die er oder sie vertritt, länger als 30 Tage bleibt. Wenn Sie also Gäste haben, die länger als 30 Tage bleiben, ist eine Registrierung erforderlich, unabhängig davon, ob Sie als Eigentümer anwesend sind oder nicht.

Als Randbemerkung ist es ratsam, zu überlegen, Gäste nicht länger als 30 Tage bleiben zu lassen, wenn Sie selbst nicht anwesend sind. Andernfalls könnte es schwierig sein zu erklären, warum Gäste, die keine Miete zahlen, länger als 30 Tage in Ihrer Wohnung wohnen, ohne dass der Eigentümer anwesend ist. Aber nochmals, es gibt nichts im Gesetz, das verlangt, dass Gäste kürzer als 30 Tage bleiben müssen.

In Artikel 11 wird beschrieben, dass Verwalter, Hausmeister und Vorstandsmitglieder in Komplexen mit privat besessenen Wohnungen verpflichtet sind zu prüfen, ob unbefugte Personen in den Einheiten oder Gemeinschaftsbereichen wie Garagen und anderen Einrichtungen anwesend sind.

Wenn sie gefragt werden, sind Eigentümer und Mieter verpflichtet, mit Verwaltern, Hausmeistern und Vorstandsmitgliedern zusammenzuarbeiten, um ihre Verbindung zum Komplex nachzuweisen.

Was bedeutet das? Es bedeutet, dass Ihr Hausmeister, Vorstandsmitglieder oder Verwaltungsgesellschaft das Recht haben, jede Person, die sich im Komplex aufhält, zu bitten, sich auszuweisen und ihre Beziehung zum Gebiet anzugeben.

Die Initiative, dies zu tun, liegt jedoch beim Verwalter und nicht bei Ihnen als Eigentümer, Gast oder Besucher des Komplexes.

Ein weiteres Beispiel, das wir gesehen haben, ist, dass lokale Behörden den Eigentümern gesagt haben, sie sollten das Formular "tesis bildirim formu" ausfüllen. Ein Beispiel für dieses Formular finden Sie hier, wo die Handelskammer von Malatya es online zur Verfügung gestellt hat.

Das Formular ist tatsächlich nicht für Einzelpersonen gedacht. Es handelt sich um ein Formular, in dem ein Ort, wie ein Arbeitsplatz, ein Hotel oder eine andere Einrichtung, seine Kontaktdaten an die Gendarmerie übermittelt. Mit anderen Worten: Wen die Gendarmerie kontaktieren soll, wenn sie mit der verantwortlichen Person vor Ort sprechen möchte.

Weitere detaillierte Informationen zum "tesis bildirim sistemi" finden Sie hier.

Gemäß ihrem Handbuch ist das System in zwei Teile unterteilt:

  • Seite 11: Konaklayan işlemleri – Dies betrifft Unterkünfte wie Hotels, Motels, Campingplätze usw.
  • Seite 16: Çalışan işlemleri – Dies betrifft Personal, in der Regel jemanden, der am Arbeitsplatz wohnt oder bei dem der Arbeitgeber für die Unterkunft verantwortlich ist.

Nochmals, dies hat nichts mit privaten Häusern und deren privaten Gästen zu tun.


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