Verfahren zur Übertragung von Eigentumsurkunden in der Türkei
In diesem Leitfaden geben wir Ihnen einen Überblick über den Prozess der Eigentumsübertragung (Tapu) in der Türkei, einschließlich der erforderlichen Dokumente, der anfallenden Kosten und wichtiger Punkte, die zu beachten sind, um eine reibungslose Transaktion zu gewährleisten. Der Prozess selbst ist nicht besonders kompliziert, aber es ist wichtig zu wissen, wie man sich in einem System zurechtfindet, in dem selbst der kleinste Fehler zu Problemen und Verzögerungen führen kann. Haftungsausschluss: Die Informationen und Richtlinien sind allgemein gehalten. Gebühren, Verfahren und Zeitrahmen können je nach den Details der einzelnen Transaktion variieren.
Wie wird die Eigentumsübertragung durchgeführt?
Der Übertragungsprozess für Eigentumsurkunden in der Türkei umfasst mehrere Schritte:
Einreichung von Dokumenten:
Die erforderlichen Dokumente können über das Web Land Registry Online System (Web tapu) hochgeladen oder manuell beim örtlichen Grundbuchamt eingereicht werden. Wenn die Dokumente manuell eingereicht werden, muss ein Termin über das ALO181-Zentrum vereinbart werden.
Erforderliche Dokumente, Standardverfahren:
- Identifikationsformular (Kimlik bilgileri beyan formu): Nur erforderlich, wenn der Käufer ausländischer Staatsbürger ist
- Eigentumsurkunde (Deed)
- ID (Kimlik) und Reisepass für ausländische Staatsbürger
- Steuernummer: Nur erforderlich für ausländische Staatsbürger
- Immobilienbewertungsdokument (Emlak beyan degeri)
- DAB (Valutadokument / Döviz alım belgesi): Nur erforderlich, wenn der Käufer ausländischer Staatsbürger ist
Wichtig: Die Liste der erforderlichen Dokumente ist nicht unbedingt abschließend. Wenn der Verkäufer seinen Namen oder seine Unterschrift geändert hat, das Grundbuch aktualisiert wurde oder andere Änderungen bzw. ungewöhnliche Situationen vorliegen, kann das Grundbuchamt zusätzliche Dokumente verlangen.
Anforderungen für ausländische Dokumente:
Alle im Ausland ausgestellten Dokumente müssen mit einer Apostille versehen und anschließend von einem Notar ins Türkische übersetzt werden.
Benachrichtigung und Gebühren:
Nach Einreichung der Dokumente erhalten Sie eine SMS mit Informationen über Gebühren, Steuern und den vereinbarten Termin für die endgültige Übertragung.
Ungefähres Preisniveau:
- Eigentumsübertragungsgebühr: 4 % des im Eigentumsurkunde angegebenen Verkaufspreises (Satış bedeli)
- Weitere Gebühren: 6.000–8.000 TL
- Eigentumsübertragungsgebühr (Döner sermaye): Beide Parteien türkisch: 5.325 TL, entweder Verkäufer oder Käufer ausländisch: 22.000 TL, beide Parteien ausländisch: 39.000 TL.
- DAB (nur wenn der Käufer ausländisch ist): Der Preis für DAB (Valutadokument / Döviz alım belgesi) variiert je nach Verkaufsbedingungen, Wechselkursen und Bankbeziehungen. In der Regel beträgt er etwa 1–3 % des im Eigentumsurkunde angegebenen Wertes (Satış bedeli).
Endgültige Übertragung:
Die tatsächliche Übertragung der Eigentumsurkunde vom Verkäufer auf den Käufer muss persönlich oder über eine Vollmacht beim Grundbuchamt erfolgen. Derzeit gibt es keinen vollständig onlinebasierten Prozess, um die Transaktion abzuschließen.
Bitte beachten Sie, dass, wenn der Prozess über eine Vollmacht begonnen wird, er auch mit derselben Vollmacht abgeschlossen werden muss. Das bedeutet, dass Sie den Prozess nicht über einen Vertreter mit Vollmacht starten und anschließend persönlich abschließen können. Der gesamte Vorgang muss entweder vollständig vom autorisierten Vertreter oder vollständig von Ihnen selbst durchgeführt werden.
Wir machen den Prozess einfacher für Sie
Bei 2Base vereinfachen wir den Eigentumsübertragungsprozess für unsere Kunden. Durch die Beschaffung einer Vollmacht können wir sowohl Käufer als auch Verkäufer beim Grundbuchamt und bei anderen öffentlichen Institutionen vertreten. Dies ermöglicht es uns, alle Verfahren in Ihrem Namen zu erledigen und Ihnen Zeit und Aufwand zu sparen – selbst wenn Sie sich im Ausland befinden. Für diejenigen, die keine Vollmacht ausstellen möchten, können wir den Prozess auch gemeinsam mit Ihnen abwickeln.