DAB (Döviz Alım Belgesi) – Wichtiges Dokument für Immobilienkauf in der Türkei

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Die DAB (Döviz Alım Belgesi) ist ein amtliches Dokument in der Türkei, das nachweist, dass ein ausländischer Käufer Fremdwährung (z. B. USD, EUR, GBP) erworben und für eine Immobilientransaktion in die Türkei transferiert hat. Sie wird vom türkischen Grundbuchamt (Tapu) verlangt, wenn Ausländer eine Immobilie mit Fremdwährung kaufen.

Die Bescheinigung wird von einer türkischen Bank ausgestellt, nachdem der Käufer die ausländischen Gelder in Türkische Lira (TRY) umgetauscht oder Fremdwährung auf ein türkisches Bankkonto eingezahlt hat. Die DAB sichert die Einhaltung der türkischen Devisenvorschriften und beugt Geldwäsche vor. Ohne sie kann die Übertragung des Grundbucheintrags (Tapu) verzögert oder abgelehnt werden.

Das Dokument enthält folgende Angaben:

  • Vollständiger Name und Passnummer des Käufers.
  • Betrag und Art der erworbenen Fremdwährung.
  • Wechselkurs zum Zeitpunkt der Umrechnung.
  • Name, Filiale und Stempel der türkischen Bank.
  • Datum der Transaktion.

Seit 2022 hat die Türkei die Regeln für Fremdwährungstransaktionen im Immobiliensektor verschärft. Die DAB ist nun für alle nicht-türkischen Käufer, die in Fremdwährung zahlen, verpflichtend – selbst wenn die Mittel aus dem Ausland überwiesen werden.

Türkischer Begriff Deutsche Entsprechung Alternative Bezeichnungen (Englisch) Alternative Bezeichnungen (Türkisch)
Döviz Alım Belgesi (DAB) Fremdwährungs-Kaufbescheinigung
  • Foreign Exchange Purchase Document
  • Currency Acquisition Certificate
  • FX Purchase Receipt (für Immobilien)
  • Yabancı Para Alım Belgesi
  • Döviz Transfer Belgesi
  • Tapu İçin Döviz Belgesi
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DAB (Döviz Alım Belgesi) – Wichtiges Dokument für Immobilienkauf in der Türkei

Ein Nachweis über den Devisenkauf für Ausländer in der Türkei.

Das DAB (Döviz Alım Belgesi) ist ein offizielles Dokument, das von türkischen Banken ausgestellt wird. Es bestätigt, dass ein ausländischer Käufer Fremdwährung (Euro, Dollar etc.) in türkische Lira (TRY) für den Erwerb einer Immobilie umgetauscht hat.

Dieses Dokument ist für Ausländer beim Immobilienkauf in der Türkei verpflichtend. Es dient als Nachweis der legalen Herkunft der Mittel und stellt die Einhaltung türkischer Finanzvorschriften sicher. Das DAB muss vor der Übertragung des Grundbucheintrags (Tapu) vorliegen.

Banken stellen das DAB nach dem Währungsumtausch aus. Es enthält Angaben zum Käufer, dem umgetauschten Betrag sowie dem angewandten Wechselkurs.

Alle ausländischen Käufer ohne Wohnsitz in der Türkei müssen es vorlegen.

Ein DAB (Döviz Alım Belgesi) ist für alle ausländischen Staatsbürger Pflicht, die keine türkische Staatsbürgerschaft oder einen Wohnsitz in der Türkei besitzen und dort eine Immobilie erwerben. Betroffen sind unter anderem:

• Europäer (EU-/EWR-Bürger)
• Nicht-EU-Ausländer (z. B. aus den USA, Großbritannien oder dem Nahen Osten)
• Im Ausland lebende türkische Staatsbürger (bei Zahlung in Fremdwährung)

Türkische Einwohner oder Staatsbürger, die den Kaufpreis in türkischer Lira (TRY) von einem inländischen Konto begleichen, benötigen kein DAB. Das Dokument ist ausschließlich für Transaktionen mit Devisentransfer erforderlich.

Über eine türkische Bank nach dem Devisenumtausch.

Um ein DAB (Döviz Alım Belgesi) zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

1. Eröffnen Sie ein Bankkonto in der Türkei (oder nutzen Sie ein bestehendes).
2. Überweisen Sie Fremdwährung (EUR, USD, GBP etc.) auf Ihr türkisches Konto.
3. Besuchen Sie die Bank persönlich, um die Fremdwährung in türkische Lira (TRY) umzutauschen.
4. Fordern Sie nach dem Umtausch das DAB bei der Bank an.

Die Bank stellt das Dokument sofort aus – mit Ihrem Namen, Passnummer, dem getauschten Betrag und Datum. Manche Banken verlangen von Nicht-Türkischsprachlern eine beglaubigte Passübersetzung.

Käuferdaten, Wechselbetrag und Bankstempel – alles Wichtige auf einen Blick.

Ein standardmäßiges DAB (Döviz Alım Belgesi) enthält folgende Angaben:

• Vollständiger Name und Passnummer des Käufers
• Fremdwährung (z. B. EUR, USD) und Betrag
• Umgetauschter Betrag in türkischer Lira (TRY)
• Angewandter Wechselkurs
• Datum und Uhrzeit der Transaktion
• Name und Filiale der Bank inkl. amtlichem Stempel
• Eindeutige Transaktionsreferenznummer

Das Dokument ist in der Regel 1 Seite lang und wird auf Bankbriefpapier ausgedruckt. Manche Banken fügen einen QR-Code zur Überprüfung hinzu. Der Text ist auf Türkisch verfasst, eine offizielle Übersetzung ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Nein, ein DAB gilt nur für den Kauf einer einzelnen Immobilie.

Ein DAB (Döviz Alım Belgesi) wird für einen konkreten Betrag ausgestellt und kann nur für eine Immobilientransaktion verwendet werden. Beim Kauf mehrerer Objekte benötigen Sie:

• Ein separates DAB für jeden einzelnen Kauf, oder
• Ein einziges DAB über den Gesamtbetrag, falls Sie mehrere Immobilien in einer Transaktion erwerben.

Das türkische Grundbuchamt (Tapu Office) gleicht den DAB-Betrag mit dem deklarierten Wert der Immobilie ab. Bei Abweichungen können zusätzliche Unterlagen oder ein neues DAB erforderlich sein.

Das Tapu-Amt lehnt die Grundbucheintragung in diesem Fall ab.

Ist der DAB-Betrag niedriger als der deklarierte Kaufpreis der Immobilie, verweigert das türkische Grundbuchamt (Tapu Dairesi) die Eigentumsübertragung. Gründe dafür sind:

• Der DAB muss den vollen Kaufpreis in Fremdwährung abdecken.
• Bei Ratenzahlungen sind mehrere DABs (z. B. pro Teilbetrag) erforderlich.

Zur Lösung des Problems muss der Käufer folgende Schritte unternehmen:

1. Zusätzliche Fremdwährung umtauschen.
2. Einen neuen DAB für den fehlenden Betrag beschaffen.
3. Beide DABs beim Tapu-Amt vorlegen.

Ja, Ausländer benötigen es für alle Käufe – Neu- oder Bestandsimmobilien.

Ja, ein DAB (Döviz Alım Belgesi) ist für alle Immobilienkäufe durch Ausländer in der Türkei verpflichtend, unabhängig davon, ob:

• direkt vom Bauträger (Neubau) gekauft wird, oder
• eine gebrauchte Immobilie von einem privaten Verkäufer erworben wird.

Die Regelung gilt ohne Ausnahme – egal, wie alt die Immobilie ist, wo sie liegt oder welche Staatsangehörigkeit der Verkäufer hat. Die einzige Ausnahme besteht, wenn der ausländische Käufer den gesamten Kaufpreis in türkischer Lira (TRY) von einem lokalen Konto begleichen kann. Dies ist bei Nicht-Residenten jedoch selten der Fall.

Ja, aber Banken bevorzugen gängige Hauptwährungen.

Türkische Banken können ein DAB (Döviz Alım Belgesi) für jede Fremdwährung ausstellen, doch am häufigsten akzeptiert werden:

• Euro (EUR)
• US-Dollar (USD)
• Britisches Pfund (GBP)
• Schweizer Franken (CHF)

Weniger verbreitete Währungen (z. B. AED, RUB, CNY) können akzeptiert werden, jedoch mit möglichen:

• Höheren Wechselgebühren.
• Verzögerungen bei der Bearbeitung.
• Zusätzlichen Prüfungen durch die Bank.

Klären Sie vor einer Überweisung stets die Bedingungen mit Ihrer Bank ab.

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