Damga vergisi in der Türkei – Steuern beim Immobilienkauf erklärt

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Die Damga vergisi (Stempelsteuer) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe in der Türkei, die auf offizielle Dokumente, Verträge und rechtliche Transaktionen – einschließlich Immobilienkäufe – erhoben wird. Sie wird als Prozentsatz des deklarierten Werts oder des Transaktionsbetrags berechnet, abhängig von der Art des Dokuments.

Bei Immobilientransaktionen muss die Damga-Steuer vor der endgültigen Grundbucheintragung im Tapu Dairesi (Grundbuchamt) entrichtet werden.

Die Steuer gilt für:

  • Kaufverträge für Immobilien (satış vaadi sözleşmesi),
  • Übertragung des Grundbucheintrags (tapu devri),
  • Mietverträge (falls registriert),
  • Vollmachten für Immobilientransaktionen.

Die Zahlung erfolgt über eine damga vergisi bülteni (Stempelsteuer-Quittung), die bei Steuerämtern (vergi dairesi) oder online über das E-Government-Portal der türkischen Steuerbehörde (Gelir İdaresi Başkanlığı) ausgestellt wird. Die Quittung muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden.

Die Steuersätze und Befreiungen können je nach Transaktion variieren (z. B. für Erstkäufer oder geförderten Wohnraum). Aktuelle Sätze sollten stets bei offiziellen Stellen überprüft werden.

Türkische Begriffe Deutsche Entsprechungen
Damga vergisi Stempelsteuer
Damga resmi Stempelabgabe
Bülten bedeli Stempelgebühr
Tapu damga vergisi Grundbuch-Stempelsteuer
Resmi belge vergisi Steuer auf amtliche Dokumente
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Damga vergisi in der Türkei – Steuern beim Immobilienkauf erklärt

Eine gesetzlich vorgeschriebene Stempelsteuer auf Verträge.

Die damga vergisi (Stempelsteuer) ist eine türkische Abgabe, die auf rechtliche Dokumente erhoben wird – darunter Kaufverträge für ev, daire oder müstakil, Mietverträge sowie tapu-Übertragungen. Sie beträgt einen festen Prozentsatz des deklarierten Werts oder der Vertragssumme.

Bei Nichtzahlung drohen die Ungültigkeit des Dokuments oder Strafgebühren. Die Steuer ist unabhängig von anderen Kosten wie tapu-Gebühren oder Notarkosten.

Vor Vertragsunterzeichnung oder Grundbucheintrag (tapu).

Die damga vergisi (Stempelsteuer) muss vor der rechtlichen Registrierung des Kaufvertrags oder des Grundbuchs (tapu) beglichen werden. Bei Immobilienkäufen erfolgt dies in der Regel beim Notar oder im Grundbuchamt während des Eigentumsübergangs.

Eine verspätete Zahlung kann den Vorgang blockieren oder Strafgebühren nach sich ziehen. Der Steuerbeleg ist für die abschließende Eintragung vorzulegen. Die Bezahlung ist auch online über das Portal der türkischen Steuerbehörde (GİB) möglich.

In der Regel nicht rückerstattbar nach Zahlung.

Sobald die damga vergisi gezahlt wurde, ist sie nicht rückerstattbar – selbst wenn der Immobilienkauf platzt. Die Steuer bezieht sich auf die Erstellung des Dokuments, nicht auf den Abschluss des Geschäfts.

Ausnahmen gelten nur bei Fehlzahlungen (z. B. Doppelte Zahlung) oder betrügerischen Verträgen. Ansprüche müssen mit Belegen bei der türkischen Steuerbehörde (GİB) eingereicht werden.

Ja, aber mit einem niedrigeren Satz als bei Immobilienkäufen.

Die damga vergisi gilt auch für Mietverträge in der Türkei, allerdings zu einem geringeren Steuersatz als bei Kaufverträgen für Immobilien.

Auch bei kurzfristigen Vermietungen (z. B. Ferienwohnungen) kann die Steuer anfallen, sofern ein offizieller Vertrag unterzeichnet wird.

Nein, alle Beteiligten zahlen – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Ausländische Käufer, Verkäufer oder Mieter in der Türkei sind nicht befreit von der damga vergisi. Die Steuer gilt gleichermaßen für türkische und nicht-türkische Parteien bei Immobilientransaktionen oder Mietverträgen.

Die einzigen Ausnahmen sind diplomatische Vertretungen oder internationale Organisationen mit Steuerbefreiung nach türkischem Recht. Ein Nachweis der Befreiung muss dem Notar oder Grundbuchamt vorgelegt werden.

Eine Stempelsteuer – nicht zu verwechseln mit Grunderwerbs- oder Einkommensteuer.

Die damga vergisi ist eine Stempelabgabe auf Dokumente, während andere türkische Immobiliensteuern unterschiedliche Zwecke erfüllen:

Grunderwerbsteuer (tapu harcı): Fällt beim Eigentumsübergang an.
Grundsteuer (emlak vergisi): Jährliche Kommunalabgabe.
Spekulationssteuer (Kapitalertragssteuer): Wird auf Verkaufsgewinne erhoben (abhängig von der Besitzdauer).

Ja, über das GİB-Portal oder bei Banken.

Ja, die damga vergisi kann online über die Website der türkischen Steuerbehörde (GİB) (gib.gov.tr) mit einer türkischen Steuernummer beglichen werden. Alternativ ist die Zahlung möglich bei:

• Berechtigten Banken (mit Vertragsdetails).
• Grundbuchämtern (während der tapu-Übertragung).
• Notaren (für Mietverträge).

Bewahren Sie den Zahlungsbeleg als Nachweis für die Transaktion auf.

Vertragsunwirksamkeit oder rechtliche Strafen drohen.

Die Nichtzahlung der damga vergisi kann folgende Konsequenzen haben:

Ungültigkeit des Vertrags (z. B. Mietvertrag oder Kaufvertrag).
Bußgelder der türkischen Steuerbehörde (GİB).
Verzögerungen bei der Grundbucheintragung (tapu), bis die Zahlung erfolgt.
Rechtsstreitigkeiten, falls das Dokument vor Gericht angefochten wird.

Notare und Grundbuchämter prüfen die Zahlung vor der Abwicklung von Transaktionen.

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