Damga vergisi in der Türkei – Steuern beim Immobilienkauf erklärt
Die Damga vergisi (Stempelsteuer) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe in der Türkei, die auf offizielle Dokumente, Verträge und rechtliche Transaktionen – einschließlich Immobilienkäufe – erhoben wird. Sie wird als Prozentsatz des deklarierten Werts oder des Transaktionsbetrags berechnet, abhängig von der Art des Dokuments.
Bei Immobilientransaktionen muss die Damga-Steuer vor der endgültigen Grundbucheintragung im Tapu Dairesi (Grundbuchamt) entrichtet werden.
Die Steuer gilt für:
- Kaufverträge für Immobilien (satış vaadi sözleşmesi),
- Übertragung des Grundbucheintrags (tapu devri),
- Mietverträge (falls registriert),
- Vollmachten für Immobilientransaktionen.
Die Zahlung erfolgt über eine damga vergisi bülteni (Stempelsteuer-Quittung), die bei Steuerämtern (vergi dairesi) oder online über das E-Government-Portal der türkischen Steuerbehörde (Gelir İdaresi Başkanlığı) ausgestellt wird. Die Quittung muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden.
Die Steuersätze und Befreiungen können je nach Transaktion variieren (z. B. für Erstkäufer oder geförderten Wohnraum). Aktuelle Sätze sollten stets bei offiziellen Stellen überprüft werden.
| Türkische Begriffe | Deutsche Entsprechungen |
|---|---|
| Damga vergisi | Stempelsteuer |
| Damga resmi | Stempelabgabe |
| Bülten bedeli | Stempelgebühr |
| Tapu damga vergisi | Grundbuch-Stempelsteuer |
| Resmi belge vergisi | Steuer auf amtliche Dokumente |