Göç İdaresi in der Türkei: Wichtige Infos für Ausländer zu Aufenthalt & Immobilien
Die Göç İdaresi (offiziell Göç İdaresi Genel Müdürlüğü) ist die Generaldirektion für Migrationsmanagement der Türkei. Als Teil des Innenministeriums ist sie zuständig für alle Belange von Ausländern in der Türkei – von Aufenthaltsgenehmigungen über Arbeitserlaubnisse bis hin zu Einbürgerungsanträgen.
Für ausländische Immobilienkäufer oder -besitzer ist die Göç İdaresi vor allem relevant für:
- Aufenthaltsgenehmigungen (kurzfristig, langfristig, für Familien oder Investoren).
- Adressregistrierung (erforderlich für Aufenthaltsanträge oder Versorgungsverträge).
- Verlängerungen oder Erneuerungen bestehender Genehmigungen.
- Abschiebungs- oder Überziehungsverfahren (falls zutreffend).
Jede türkische Provinz verfügt über ein lokales Göç İdaresi-Büro. Termine werden in der Regel online über das e-İkamet-System vereinbart. Bearbeitungszeiten und Anforderungen variieren je nach Genehmigungstyp.
Hinweis: Obwohl die Göç İdaresi nicht direkt in Immobilientransaktionen involviert ist, wird eine gültige Aufenthaltsgenehmigung (ausgestellt von der Göç İdaresi) oft benötigt, um Bankkonten zu eröffnen, Versorgungsverträge abzuschließen oder die Staatsbürgerschaft über Immobilieninvestitionen zu erlangen.
| Türkischer Begriff | Deutsche Entsprechung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Göç İdaresi | Ausländerbehörde / Migrationsamt | Offizieller Name für alle regionalen Niederlassungen. |
| Göç İdaresi Genel Müdürlüğü | Generaldirektion für Migrationsmanagement | Hauptsitz in Ankara; koordiniert alle regionalen Ämter. |
| e-İkamet | Online-Aufenthaltsportal | Plattform für Anträge und Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen. |
| İkamet Tezkeresi | Aufenthaltserlaubnis (veraltete Bezeichnung) | Wird umgangssprachlich noch verwendet; offiziell durch ikamet izni ersetzt. |
| İkamet İzni | Aufenthaltsgenehmigung | Aktueller offizieller Begriff für alle Genehmigungstypen. |
| Yabancılar Şubesi | Ausländerabteilung | Ehemalige lokale Polizei-/Gemeindeeinheiten (seit Zentralisierung durch Göç İdaresi seltener). |
Die türkische Einwanderungsbehörde für Aufenthaltsgenehmigungen.
Die Göç İdaresi (Generaldirektion für Migrationsmanagement) ist die staatliche türkische Behörde, die für Einwanderung, Aufenthaltsgenehmigungen und die Registrierung von Ausländern zuständig ist. Sie bearbeitet Anträge auf kurzfristige, langfristige und familiäre Aufenthaltserlaubnisse sowie Arbeitserlaubnisse für Nicht-Staatsbürger.
Für Immobilienbesitzer ist sie entscheidend, um Aufenthaltsgenehmigungen im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen zu erhalten oder zu verlängern. Alle Ausländer in der Türkei – ob Touristen, Studenten oder Investoren – müssen sich an ihre Vorschriften halten. Niederlassungen gibt es in allen Großstädten, wobei Istanbul, Antalya und Ankara die meistfrequentierten Standorte sind.
Nach dem Kauf ist ihre Genehmigung für den Aufenthaltstitel erforderlich.
Ausländer, die in der Türkei eine Immobilie erwerben, beantragen oft einen befristeten Aufenthaltstitel (in der Regel für 1–2 Jahre) über die Göç İdaresi. Die Behörde prüft den Tapu (Grundbucheintrag) sowie die Berechtigung des Käufers, bevor sie die Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Ohne diese Genehmigung berechtigt allein der Immobilienbesitz nicht zum legalen Aufenthalt. Auch Verlängerungen laufen über die Göç İdaresi und erfordern aktualisierte Unterlagen wie Krankenversicherungsschutz und Einkommensnachweise. Verzögerungen oder Ablehnungen drohen bei unvollständigen Papieren oder geänderten Vorschriften.
In allen 81 Provinzen vertreten – mit Schwerpunkt in Großstädten.
Die Göç İdaresi ist in jeder türkischen Provinz mit einer Niederlassung vertreten. Ausländische Immobilienbesitzer besuchen jedoch meist die Büros in Istanbul, Antalya, Ankara, İzmir und Bursa. In größeren Städten gibt es oft mehrere Standorte, um die hohe Nachfrage zu bewältigen.
Für persönliche Dienstleistungen ist in der Regel ein Termin erforderlich, den Sie über das offizielle e-İkamet-Portal buchen können. In ländlichen Gebieten sind die Dienstleistungen möglicherweise eingeschränkt, sodass eine Anreise in die Provinzhauptstadt nötig sein kann. Prüfen Sie stets die Öffnungszeiten und Sprachunterstützung des nächstgelegenen Büros.
Tapu, Reisepass, Fotos und Einkommensnachweis sind Pflicht.
Für eine aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von Immobilienbesitz verlangt die Göç İdaresi folgende Dokumente:
• Original und Kopie des tapu (Grundbuchauszug) als Eigentumsnachweis.
• Reisepass mit mindestens 60 Tagen Restgültigkeit über die Aufenthaltsdauer hinaus.
• 4 biometrische Passfotos (weißer Hintergrund, 50×60 mm).
• Nachweis über ausreichendes Einkommen (z. B. Kontoauszüge, Rente oder Mieteinnahmen).
• Gültige Krankenversicherung mit Deckung für die Türkei.
• Ausgefülltes Antragsformular aus dem e-İkamet-System.
Zusätzlich können Unterlagen wie eine beglaubigte Passübersetzung oder ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert werden.
Ja, häufige Gründe sind unvollständige Unterlagen oder Formfehler.
Die Göç İdaresi kann Anträge ablehnen, wenn:
• Das tapu nicht korrekt eingetragen ist oder der Name des Käufers fehlt.
• Der Einkommensnachweis unzureichend ist (Mindestbetrag ~500 $ pro Monat oder gleichwertig).
• Die Krankenversicherung den türkischen Anforderungen nicht entspricht.
• Der Antragsteller ein vorheriges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis überzogen hat.
• Erforderliche Dokumente fehlen oder abgelaufen sind.
Ablehnungen werden über das e-İkamet-System oder per E-Mail mitgeteilt. Nach Behebung der Mängel kann ein neuer Antrag gestellt werden, wobei die Bearbeitung bis zu 90 Tage dauern kann.
In der Regel 30–90 Tage, Verzögerungen sind jedoch möglich.
Die Bearbeitungszeiten beim Göç İdaresi variieren je nach Standort und Auslastung. Standard-Aufenthaltstitel werden in der Regel sieben bis dreißig Tage nach Antragstellung bearbeitet. In Istanbul und der Region Antalya kann es aufgrund der hohen Anzahl ausländischer Bewerber zu längeren Wartezeiten kommen.
Dringende Fälle (z. B. medizinische Notfälle) können mit Nachweis manchmal beschleunigt werden. Antragsteller können den Status über das e-İkamet-Portal verfolgen. Verzögerungen entstehen oft durch Dokumentenprüfungen oder Systemüberlastungen.
Ja, Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren sind berechtigt.
Die Göç İdaresi erteilt Familienaufenthaltserlaubnisse für Ehepartner sowie minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) von Immobilienbesitzern in der Türkei. Jedes Familienmitglied muss einen eigenen Antrag einreichen mit folgenden Unterlagen:
• Nachweis der Verwandtschaft (Heirats-/Geburtsurkunde, apostilliert und übersetzt).
• Gültige Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers.
• Individuelle Krankenversicherung und biometrische Fotos.
Die Laufzeit der Familienerlaubnis entspricht in der Regel der des Hauptantragstellers. Volljährige Kinder oder Eltern qualifizieren sich nicht, es sei denn, sie erfüllen eigenständige Aufenthaltskriterien.
Offizielles Online-Portal für Aufenthaltsbewilligungen und Statusabfragen in der Türkei.
Das e-İkamet-System ist die offizielle Online-Plattform der Göç İdaresi für Anträge, Verlängerungen und Statusprüfungen von Aufenthaltsgenehmigungen in der Türkei. Ausländer müssen ein Konto erstellen, um folgende Schritte digital durchzuführen:
• Erste Anträge einreichen (ohne Wartezeiten vor Ort).
• Dokumente hochladen (z. B. tapu, Pass, Nachweise).
• Gebühren per Kredit- oder Debitkarte bezahlen.
• Termine für die Abgabe biometrischer Daten vereinbaren.
Zwar vereinfacht e-İkamet das Verfahren, die endgültige Genehmigung erfolgt jedoch weiterhin über die örtlichen Büros der Göç İdaresi. Technische Störungen oder Wartungsarbeiten können den Service zeitweise unterbrechen.
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