DASK in der Türkei – Was die Naturkatastrophenversicherung abdeckt
DASK (Doğal Afet Sigortaları Kurumu) ist das obligatorische Naturkatastrophen-Versicherungssystem der Türkei. Seit dem Jahr 2000 nach Gesetz Nr. 587 eingeführt, bietet es finanziellen Schutz bei Strukturschäden durch Erdbeben, Waldbrände, Explosionen, Erdrutsche und Überschwemmungen, die auf Naturereignisse zurückgehen.
Alle Immobilienbesitzer in der Türkei – auch Ausländer – müssen eine DASK-Police für Wohn- und Gewerbeimmobilien abschließen. Die Versicherung deckt keine persönlichen Gegenstände, Betriebsunterbrechungen oder nicht-tragende Bauteile wie Gärten oder Pools ab. Die Prämien richten sich nach Lage, Größe und Bauart der Immobilie und werden staatlich festgelegt.
DASK wird von der Naturkatastrophen-Versicherungsanstalt verwaltet, einer öffentlichen Einrichtung unter dem Finanz- und Schatzministerium. Schadensfälle werden über zugelassene Versicherungsgesellschaften abgewickelt. Die Police muss jährlich verlängert werden – bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder oder Probleme bei Immobilientransaktionen.
Offizielle Infos finden Sie auf dem englischsprachigen DASK-Portal.
| Begriff (Türkisch) | Deutsche Entsprechung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| DASK | Naturkatastrophen-Versicherungsanstalt | Offizielle Abkürzung für Doğal Afet Sigortaları Kurumu. |
| Doğal Afet Sigortası | Naturkatastrophenversicherung | Pflichtversicherung für strukturelle Schäden. |
| Zorunlu Deprem Sigortası | Pflicht-Erdbebenversicherung | Häufig synonym verwendet, obwohl DASK mehr Risiken abdeckt. |
| Konut Sigortası | Wohngebäudeversicherung | Oberbegriff; DASK ist ein Teilbereich davon. |
| DASK Poliçesi | DASK-Police | Bezeichnet das Versicherungsdokument selbst. |
| Afet Sigortası | Katastrophenversicherung | Allgemeiner Begriff; kann auch nicht-DASK-Policen umfassen. |
Pflicht-Erdbebenversicherung für alle Immobilien in der Türkei.
DASK (Doğal Afet Sigortaları Kurumu) ist das gesetzlich vorgeschriebene Erdbebenversicherungssystem der Türkei. Es deckt strukturelle Schäden an Wohn- und Gewerbeimmobilien, die durch Erdbeben verursacht werden. Seit dem Jahr 2000 ist der Abschluss für alle Eigentümer – einschließlich Ausländer – verpflichtend, um finanzielle Verluste durch seismische Ereignisse abzusichern.
Die Police umfasst weder Grundstücke noch bewegliches Eigentum oder nicht-tragende Elemente wie Möbel. Die Prämien richten sich nach Größe, Lage und Bauart der Immobilie. Ein DASK-Nachweis wird oft für Strom- und Wasseranschlüsse, beim Immobilienkauf oder bei Mietverträgen verlangt.
Betrifft Wohnimmobilien und bestimmte Gewerbeobjekte.
Die DASK-Versicherung ist für alle Wohnimmobilien (wie daire, Villen, müstakil ev) sowie selbstständige Gewerbeeinheiten (Läden, Büros) in Gebäuden mit Baugenehmigung ab dem Jahr 2000 verpflichtend. In erdbebengefährdeten Zonen gilt dies ausnahmslos.
Ausgenommen sind staatliche Gebäude, landwirtschaftliche Bauten und Immobilien in offiziell als erdbebensicher eingestuften Gebieten. Dennoch kann selbst bei befreiten Objekten eine DASK-Pflicht bestehen – etwa bei tapu-belasteten Immobilien oder innerhalb von Wohnanlagen mit gemeinsamer Police.
Nur Gebäudeschäden – Grundstück und Inventar sind ausgeschlossen.
Die DASK deckt strukturelle Schäden am Gebäude, die direkt durch Erdbeben verursacht werden, einschließlich Risse in Wänden, Fundamentverschiebungen oder Einstürze.
Sie übernimmt keine Kosten für den Grundstückswert, Innenausbau, Möbel oder nicht-tragende Elemente wie Fenster oder Türen. Für einen umfassenderen Schutz sind zusätzliche Policen (z. B. Feuer- oder Diebstahlversicherung) erforderlich. Ansprüche werden erst nach amtlicher Katastrophenerklärung bearbeitet.
Online, über Banken oder Versicherungsvertreter erhältlich.
Ausländer können die DASK-Versicherung über zugelassene Versicherungsgesellschaften, Banken oder die offizielle DASK-Website (dask.gov.tr) abschließen. Benötigte Unterlagen sind der Grundbucheintrag (Tapu) der Immobilie sowie die Steuernummer des Eigentümers (bei Privatpersonen) oder die Firmenregistrierung (bei juristischen Personen).
Die Zahlung ist per Kreditkarte, Banküberweisung oder an Postämtern möglich. Die Police wird sofort nach der Bezahlung ausgestellt, wobei eine digitale Kopie für die gesetzliche Compliance ausreicht. Ein Wohnsitz in der Türkei ist nicht erforderlich.
Strafen, rechtliche Probleme und kein Anspruch auf Entschädigung.
Eine Immobilie ohne DASK in der Türkei zu besitzen, ist gesetzeswidrig und birgt erhebliche Risiken. Behörden können Geldstrafen verhängen. Ohne DASK haben Eigentümer keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung bei Erdbebenschäden, und Banken können Hypotheken oder Strom- und Wasseranschlüsse verweigern.
Beim Verkauf einer Immobilie verlangt das Tapu-Amt einen DASK-Nachweis für die Eigentumsübertragung. Auch Mietverträge können die DASK-Pflicht vorsehen – besonders in Risikogebieten wie Istanbul oder Izmir.
Nein – neue Eigentümer müssen eine eigene Police abschließen.
DASK-Policen sind nicht übertragbar auf neue Eigentümer. Beim Verkauf einer Immobilie muss der Käufer eine neue DASK-Versicherung auf seinen Namen abschließen. Die Police des Verkäufers erlischt mit dem Eigentumswechsel.
Das Tapu-Amt prüft eine aktive DASK-Police vor dem Verkaufsabschluss. Käufer sollten sicherstellen, dass die Versicherung des Verkäufers bis zum Übergabetermin gültig bleibt, um Deckungslücken zu vermeiden.
Offizielle Katastrophenerklärung startet die Schadensprüfung.
Schadensfälle werden erst nach der offiziellen Erklärung der türkischen Regierung, dass ein Erdbeben als Katastrophe eingestuft wird, bearbeitet. Eigentümer müssen den Anspruch über ihren Versicherer einreichen – inklusive Fotos, Gutachten eines Ingenieurs und der Policennummer.
DASK-Gutachter prüfen die Schäden vor Ort, und bei genehmigten Ansprüchen erfolgen die Auszahlungen. Bei Streitfällen kann beim Schiedsgericht für Naturkatastrophenversicherungen Widerspruch eingelegt werden.
Ja, aber Vermieter müssen das Gebäude versichern.
DASK deckt die Gebäudestruktur von Mietobjekten ab, doch die Police muss auf den Namen des Vermieters laufen. Mieter sind nicht für DASK verantwortlich, sofern dies nicht im Mietvertrag festgelegt ist. Allerdings können Mieter eine separate Hausratversicherung für persönliche Gegenstände abschließen.
Vermieter müssen auf Verlangen von Mietern oder lokalen Behörden den Nachweis über DASK vorlegen, insbesondere in erdbebengefährdeten Zonen.
Nein – die Zahlung muss in Türkischer Lira (TL) erfolgen.
DASK-Prämien können ausschließlich in Türkischer Lira (TL) beglichen werden – selbst für ausländische Eigentümer von emlak. Zahlungen in Euro, Dollar oder anderen Währungen werden nicht akzeptiert. Ausländer können internationale Kreditkarten nutzen oder Gelder über ein türkisches Bankkonto umtauschen.
Der Wechselkurs beeinflusst die Gesamtkosten beim Umtausch in TL. Einige Banken bieten während des Zahlungsvorgangs Währungsumtausch-Dienstleistungen an.
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