KDV (Mehrwertsteuer) in der Türkei: Wichtige Infos für Immobilienkäufer
KDV (Katma Değer Vergisi) ist die türkische Bezeichnung für die Mehrwertsteuer (MwSt). Es handelt sich um eine Verbrauchsteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen in der Türkei erhoben wird – einschließlich Immobilientransaktionen. Die Höhe der Steuer variiert je nach Art und Nutzung der Immobilie.
Bei Wohnimmobilien beträgt der Standard-KDV-Satz 1 %, wenn die Fläche unter 150 m² liegt und der Käufer die Immobilie erstmals erwirbt. Für größere Wohnungen (über 150 m²) oder Nicht-Wohnimmobilien (z. B. Gewerbeimmobilien oder Grundstücke) liegt der Satz in der Regel bei 10 % oder 20 %, abhängig von der Einstufung.
Die KDV wird vom Verkäufer eingezogen und an die türkische Steuerbehörde (Gelir İdaresi Başkanlığı) abgeführt. Sie ist im Gesamtkaufpreis enthalten und muss beim tapu-Übertragungsverfahren deklariert werden.
Ausländische Käufer unterliegen denselben KDV-Regeln wie türkische Staatsbürger – sofern keine Befreiungen aufgrund besonderer Abkommen oder Bedingungen greifen.
| Türkischer Begriff | Deutsche Entsprechung | Alternative Bezeichnungen (DE/TR) |
|---|---|---|
| KDV | MwSt (Mehrwertsteuer) | Katma Değer Vergisi / Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer |
| Özel KDV | Ermäßigter MwSt-Satz | İndirimli KDV / Reduzierter Steuersatz |
| KDV İstisnası | MwSt-Befreiung | Vergi Muafiyeti / Steuerbefreiung, Nullsteuersatz |
| KDV Beyannamesi | MwSt-Erklärung | Vergi Bildirimi / Steuererklärung |
KDV ist die türkische Mehrwertsteuer, die beim Kauf von Immobilien anfällt.
KDV (Katma Değer Vergisi) ist die türkische Mehrwertsteuer (MwSt.), die auf Immobilientransaktionen erhoben wird. Für Ausländer beträgt der Standardsatz **20 %**, jedoch können unter bestimmten Bedingungen ermäßigte Sätze (1 % oder 10 %) gelten – etwa beim Kauf von einem Bauträger oder in speziellen Zonen.
Die KDV ist bei jedem Immobilienverkauf Pflicht, sofern keine gesetzliche Befreiung vorliegt. In der Regel trägt der Käufer die Steuer, doch die genauen Modalitäten können vertraglich geregelt werden.
Die KDV ist ein prozentualer Aufschlag auf den deklarierten Wert der Immobilie.
In der Türkei wird die KDV auf Basis des im Kaufvertrag angegebenen Verkaufspreises der Immobilie (nicht des Marktwerts) berechnet. Die Steuer wird dem Kaufpreis hinzugerechnet und ist vom Käufer zu entrichten.
Normalerweise trägt der Käufer die KDV – doch Verträge können die Haftung verschieben.
Nach türkischem Recht ist der Käufer für die Zahlung der KDV (Mehrwertsteuer) verantwortlich. In manchen Kaufverträgen übernimmt jedoch der Verkäufer die Kosten – dies muss schriftlich vereinbart werden. Prüfen Sie die Bedingungen stets vor der Unterschrift.
Beim Kauf vom Bauplan (z. B. einer daire oder müstakil ev) ist die KDV oft im Gesamtpreis enthalten. Dennoch ist absolute Klarheit entscheidend, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Ausnahmen sind selten, aber für ausländische Käufer möglich.
KDV-Befreiungen (Mehrwertsteuer) sind für Ausländer in der Türkei stark eingeschränkt. Die wichtigste Ausnahme ist der Kauf einer ersten Wohnimmobilie direkt vom Bauträger – hier gilt ein ermäßigter Steuersatz von 1 %.
Für ausländische Käufer ist die Rückerstattung der KDV meist nicht möglich.
Ausländer erhalten die KDV (Mehrwertsteuer) beim Kauf einer Immobilie in der Türkei nur in seltenen Fällen zurück. Eine Rückerstattung ist lediglich möglich, wenn der Käufer ein in der Türkei steuerlich registriertes Unternehmen ist oder strenge Investitionskriterien erfüllt (z. B. Warenexport).
Private Nutzung oder Mieteinnahmen berechtigen nicht zur Rückerstattung. Bei individuellen Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen türkischen Steuerberater.
Bei Wiederverkäufen kann die KDV reduziert oder gar nicht fällig sein.
Ob auf Gebrauchtimmobilien in der Türkei KDV (Mehrwertsteuer) anfällt, hängt vom Verkäuferstatus ab. Wird die Immobilie von einer Privatperson (nicht gewerblich) verkauft, ist der Verkauf in der Regel KDV-befreit. Wird sie jedoch von einem Bauträger oder Unternehmen veräußert, gilt der reguläre KDV-Satz (1 %, 10 % oder 20 %).
Klären Sie vor dem Kauf unbedingt den Status des Verkäufers.
Die KDV ist eine einmalige Steuer – andere fallen jährlich an.
Die KDV (Mehrwertsteuer) ist eine einmalige Abgabe, die beim Kauf einer Immobilie in der Türkei fällig wird.
Angegebene Preise beinhalten meist keine KDV – außer es ist explizit vermerkt.
In der Türkei sind in den meisten Immobilienangeboten die Preise ohne KDV (Mehrwertsteuer) angegeben, sofern nicht ausdrücklich „KDV dahil“ (inkl. MwSt.) steht. Klären Sie daher immer mit Verkäufer oder Bauträger, ob der genannte Preis brutto oder netto ist.
Bei Neubauprojekten („off-plan“) werben Entwickler gelegentlich mit „All-inclusive-Preisen“, die die KDV bereits einschließen.
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