Vekalet / Vollmacht

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Eine Vollmacht ist ein juristisches Dokument, das eine Person (juristisch „Bevollmächtigter“ genannt) ermächtigt, im Namen einer anderen Person (juristisch „Vollmachtgeber“ genannt) zu handeln.

In der Türkei wird eine Vollmacht typischerweise in den folgenden Fällen eingesetzt:
- Um einen Autohändler zu ermächtigen, um in Ihrem Namen ein Auto zu kaufen oder zu verkaufen.
- Um die Vertretung durch einen Anwalt zu ermöglichen.
- Um einem Immobilienmakler zu mit einer Vollmacht zu gestatten, in Ihrem Namen eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen.

Die Vollmacht kann nicht an ein Unternehmen, sondern nur an Privatpersonen erteilt werden. Mit anderen Worten: Sie können der 2Base Estate Agency keine Vollmacht erteilen, sondern nur den Personen, die für 2Base arbeiten.

In der Vollmacht muss genau angegeben sein, was der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers tun kann.

In der Türkei wird die Vollmacht von einem Notar erstellt. Im Ausland ausgestellte Vollmachten werden nur unter Einhaltung bestimmter Regeln und im Einklang mit der Apostille-Gesetzgebung akzeptiert.

Die Erteilung einer Vollmacht im Ausland zur Verwendung in der Türkei ist eine etwas komplizierte Angelegenheit. Glücklicherweise verfügt 2Base über langjährige Erfahrung in diesem Bereich, die es uns ermöglicht, den Verkauf von Immobilien in der Türkei ohne die Anwesenheit eines Verkäufers oder Käufers abzuschließen.
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