Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf in der Türkei

Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf in der Türkei
Image: Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf in der Türkei

Spekulationssteuer (Değer Artış Kazancı Vergisi) ist eine Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie in der Türkei und gilt für alle Privatverkäufer, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Diese Steuer muss gezahlt werden, wenn die Immobilie weniger als 5 Jahre im Besitz war.

Die Steuer wird auf Basis des Nettoertrags beim Verkauf der Immobilie berechnet. Die Berechnung des Nettoertrags erfolgt anhand der deklarierten Werte (tapu satış bedeli) beim Grundbuchamt.
Beträge aus Kaufverträgen oder anderen Quellen werden nicht berücksichtigt. Nur die beim Grundbuchamt deklarierten Werte sind maßgeblich.

Wenn Sie Ihre Immobilie 5 Jahre oder länger besessen haben, sind Sie beim Verkauf vollständig von der Spekulationssteuer befreit.

Wichtig: Die 5-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der Grundbucheintragung, nicht mit dem Datum des Kaufvertrags.

Sehen wir uns an, wie die Berechnung für diejenigen funktioniert, die vor Ablauf von 5 Jahren Besitz verkaufen.

Nettoertrag: Einfaches Beispiel

Verkaufserklärung (tapu satış bedeli) beim Kauf: 2.000.000 TRL
Verkaufserklärung (tapu satış bedeli) beim Verkauf: 3.000.000 TRL
Steuerpflichtiger Nettoertrag: 1.000.000 TRL.

Die deklarierten Beträge (tapu satış bedeli) beim Verkauf und Kauf sind in der Regel im Grundbuch vermerkt.

Abzugsfähige Beträge

Gewinne bis zu einem bestimmten Betrag sind von der Spekulationssteuer befreit. Dieser Betrag ändert sich jedes Jahr, liegt aber aktuell (2026) bei etwa 150.000 TRL.

Darüber hinaus wird ein progressiver Steuersatz angewendet. Die ungefähren Sätze sind:

  • 15 % für Gewinne bis zu 190.000 TRY.
  • 20–40 % für Gewinne über 190.000 TRY (der genaue Satz hängt vom Gesamtbetrag ab).

Theoretisch können Sie folgende Posten von Ihrem steuerpflichtigen Nettoertrag abziehen:

  • Grunderwerbsteuer (Tapu Harcı) beim Kauf.
  • Notarkosten aus dem Kauf.
  • Maklerprovisionen.
  • Renovierungs- oder Verbesserungskosten.

In der Praxis kann es schwierig sein, diese Abzüge geltend zu machen, da das Finanzamt sehr strenge und schwer nachvollziehbare Anforderungen stellt, bevor es diese akzeptiert.


Die 5-Jahres-Befreiungsregel

Wie bereits erwähnt, muss nicht jeder diese Steuer zahlen. Wenn Sie Ihre Immobilie ab dem Datum der Grundbucheintragung 5 Jahre oder länger besitzen, sind Sie beim Verkauf vollständig von der Spekulationssteuer befreit.

Merken Sie sich: Die 5-Jahres-Frist wird ab dem Datum der Grundbucheintragung berechnet, nicht ab dem Datum des Kaufvertrags. Es gibt auch einige Ausnahmen von der 5-Jahres-Regel, z. B. bei Gewerbeimmobilien und geerbten Immobilien.

Wie und wann ist diese Steuer zu zahlen?

Frist: Die Spekulationssteuer muss bis Ende März des Folgejahres deklariert und gezahlt werden. Wenn Sie Ihre Immobilie also 2026 verkauft haben, muss der steuerpflichtige Gewinn bis Ende März 2027 beim örtlichen Finanzamt gemeldet werden.

Wo einreichen: Reichen Sie Ihre Steuererklärung (Beyanname) beim örtlichen Finanzamt (Vergi Dairesi) oder online über das e-Devlet-Portal ein.

Strafen: Bei Versäumnis der Frist werden Bußgelder und Zinsen fällig.

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns – wir helfen gerne!



Haftungsausschluss: Diese Informationen sind vereinfacht, um eine leicht verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze beim Verkauf einer Immobilie in der Türkei zu bieten. Sie stellen keine Steuerberatung dar.
Steuergesetze in der Türkei können sich ändern, und individuelle Umstände variieren.

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